Teilnahmevereinbarungen für das Training Herzkraft

1. Anmeldung & Verbindlichkeit

Mit der schriftlichen Anmeldung und der Teilnahmebestätigung wird der Platz im Training verbindlich reserviert. Die Teilnehmerinnenzahl ist auf 14 Frauen begrenzt.

2. Rücktritt & Stornobedingungen

Eine Stornierung der Teilnahme ist schriftlich möglich. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen bezogen auf die Teilnahme am gesamten Training:

  • Bis 8 Wochen vor Trainingsbeginn: 20 % der Teilnahmegebühr

  • Bis 2 Wochen vor Trainingsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr

  • Ab 2 Wochen vor Trainingsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr

Diese Regelung gilt auch im Krankheitsfall oder bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Ein Rücktritt oder Nichterscheinen zu einzelnen Präsenzwochenenden berechtigt weder zur Benennung einer Ersatzteilnehmerin noch zur anteiligen Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

3. Nicht-Teilnahme an einzelnen Wochenenden

HERZKRAFT ist als zusammenhängender Prozess konzipiert.

Sollte eine Teilnehmerin aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen an einem Präsenzwochenende nicht teilnehmen können, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung des versäumten Moduls. Die begleitenden Online-Kreise sowie die bereitgestellten Inhalte stehen weiterhin zur Verfügung.

Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung, die im Krankheitsfall oder bei unvorhersehbaren Ereignissen greift.

 

4. Absage durch die Veranstalterin

Sollte ein Präsenzwochenende aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit der Veranstalterin, höhere Gewalt oder behördliche Auflagen) abgesagt werden müssen, wird ein Ersatztermin angeboten.

Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 

5. Eigenverantwortung

Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Das Training HERZKRAFT ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung.

Bei bestehenden psychischen oder körperlichen Erkrankungen liegt es in der Verantwortung der Teilnehmerin, vorab mit einer Ärztin oder Therapeutin zu klären, ob eine Teilnahme sinnvoll ist.

6. Ratenzahlung

Eine Ratenzahlung der Teilnahmegebühr ist auf Anfrage möglich.

Mit Vereinbarung einer Ratenzahlung verpflichtet sich die Teilnehmerin zur fristgerechten Zahlung aller vereinbarten Raten – unabhängig von einer vorzeitigen Beendigung der Teilnahme oder dem Nichterscheinen zu einzelnen Modulen.

Gerät eine Teilnehmerin mit einer Rate mehr als 2 Wochen in Verzug, wird der gesamte noch offene Betrag zur sofortigen Zahlung fällig.

Individuelle Zahlungsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

7. Vertraulichkeit

Alle Teilnehmerinnen verpflichten sich, persönliche Inhalte und Prozesse anderer Frauen vertraulich zu behandeln und nicht nach außen weiterzugeben.